Das solltet Ihr Wissen


Baum und Heckenschnitt

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt laut Paragraf §39 vor, dass Hecken schneiden und Baumschnitt während der Vogelschutzzeit vom 01.03. - 30.09. eines Jahres verboten ist und mit bis zu 10.000 € bestraft werden kann. Der Grund dafür ist der Vogelschutz. Ihr solltet also genau planen, wie Ihr Euer Grundstück pflegt. Auf der hier im Text verlinkten Seite könnt Ihr das nochmal genau durchlesen.

Erlaubt sind in dieser Zeit nur Form und Wegschnitte. Auch Schnitte zur Vermeidung von Unfällen oder Behinderungen von Verkehr und Wege. Ebenfalls dürfen auch Obstgehölze unter Beachtung von eventuellen Brutplätzen vorgenommen werden.